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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2023

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Renovierungs-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten zwischen der Watertesav GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in den jeweiligen Klauseln wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.

2.3 Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand der Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

3.2 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Soweit nicht anders vereinbart, werden Änderungen und Ergänzungen nach Aufwand abgerechnet.

3.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vorzunehmen, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht verändern.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

4.2 Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

4.3 Bei Aufträgen mit einem Wert über 10.000 Euro ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes bei Vertragsschluss zu verlangen.

4.4 Bei umfangreichen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

4.5 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Ausführungsfristen

5.1 Die vom Auftragnehmer genannten Termine und Fristen für die Ausführung der Leistungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

5.3 Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Leistung von Bedeutung sein können.

6.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsräume zugänglich und frei von Hindernissen sind, die Strom- und Wasserversorgung gewährleistet ist und ausreichend Lagerraum für Materialien zur Verfügung steht.

6.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

7. Abnahme

7.1 Nach Fertigstellung der Leistungen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Abnahme.

7.2 Die Abnahme erfolgt förmlich durch ein Abnahmeprotokoll. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers abzunehmen, sofern diese im Wesentlichen vertragsgemäß erstellt worden sind. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

7.3 Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

7.4 Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.

8. Gewährleistung

8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

8.2 Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abnahme zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Für später entdeckte Mängel gilt eine Rügefrist von 10 Tagen ab Entdeckung.

8.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, die nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder Herstellung eines neuen Werkes erfolgen kann.

8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen, wenn er eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, die fruchtlos verstrichen ist.

8.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

8.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, beruhen.

9.2 Soweit dem Auftragnehmer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.3 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.5 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Materialien und eingebauten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.

10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

11. Kündigung

11.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Auftragnehmer 15 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers in Berlin. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

12.2 Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

13.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, gehen die Regelungen der abweichenden Vereinbarungen vor.

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